Kurzzeitige Arbeitsverhinderung bei Pflege
Beschäftigte können bei einem plötzlichen Pflegebedarf naher Angehöriger bis zu zehn Arbeitstage pro Kalenderjahr der Arbeit fernbleiben. Die Freistellung dient insbesondere der kurzfristigen Organisation einer geeigneten Pflege, etwa durch die Kontaktaufnahme mit Pflegediensten, Pflegeberatungsstellen oder Behörden. Die Regelung gilt unabhängig von der Betriebsgröße und erfordert [...]