Kurzzeitige Arbeitsverhinderung bei Pflege

2026-06-18T12:50:56+02:0013. Mai 2026|Allgemeines|

Beschäftigte können bei einem plötzlichen Pflegebedarf naher Angehöriger bis zu zehn Arbeitstage pro Kalenderjahr der Arbeit fernbleiben. Die Freistellung dient insbesondere der kurzfristigen Organisation einer geeigneten Pflege, etwa durch die Kontaktaufnahme mit Pflegediensten, Pflegeberatungsstellen oder Behörden. Die Regelung gilt unabhängig von der Betriebsgröße und erfordert [...]