Reform und Verschärfung des Transparenzregisters
Das 2017 eingeführte Transparenzregister wurde nun von einem sog. „Auffangregister“ zu einem „Vollregister“ umgestellt. Neu ist die aktive Meldung aller wirtschaftlicher Berechtigter und die Aktualität derer seitens transparenzpflichtiger Rechtseinheiten. Diese sind im Mittelstand: GmbH, UG (haftungs-beschränkt), AG, OHG, KG (inkl. GmbH & Co. KG). Ausnahmen [...]