Neue Verordnung zur Energieeinsparung durch mittelfristige Maßnahmen
Am 1. Oktober tritt die Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSimiMaV) mit zunächst zwei Jahren Gültigkeit in Kraft. Hier gilt es folgendes zu beachten: Bis 15. September 2024 muss jeder Hauseigentümer mit Gasheizung eine Heizungsüberprüfung durch eine fachkundige Person vornehmen lassen und gegebenenfalls festgestellte Maßnahmen umsetzen. Eigentümer großer Gebäude [...]