Lieferkettengesetz
Am 1. Januar 2023 wird das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz („Lieferkettengesetz“) für Unternehmen ab 3.000 Mitarbeitern in Kraft treten. Ab dem 1. Januar 2024 für Betriebe ab 1.000 Mitarbeitern. Diese Unternehmen werden direkt betroffen sein und müssen ihre Lieferkette lückenlos bezogen auf Arbeitsbedingungen und Umweltschutz offenlegen. Dafür muss [...]