Weitere Maßnahmen werden in der Region beschlossen
Neben Speyer gilt seit dem 25. März das „Termin-Shopping“ auch im Rhein-Pfalz-Kreis. Gewerbliche Einrichtungen müssen für den allgemeinen Kundenverkehr schließen und „Termin-Shopping“ vereinbaren. Nur nach vorheriger Vereinbarung von Einzelterminen darf geöffnet werden. Die Terminvereinbarung kann online, telefonisch oder im Geschäft vor Ort („spontanes Termin-Shopping“) erfolgen. [...]